Vielen Dank für Ihr Interesse bezüglich der Aufhebung der Wirkleistungsbegrenzung.
Wie Sie sicher wissen, war zum Zeitpunkt einer Installation vor dem 1. Januar 2023 die 70%-Regelung noch vorgeschrieben, und deshalb mussten sie bei der Installation erfüllt werden. Zum 1. Januar 2023 wurde diese Regelung aufgehoben und Anlagenbetreiber durften die Wirkleistungsbegrenzung entfernen lassen, sofern alle Anforderungen dafür erfüllt waren.
Das Anfang 2025 vom Bundestag verabschiedete Solarspitzengesetz hat die Wirkleistungsbegrenzung für bestimmte PV-Anlagen wieder eingeführt. Die Einspeiseleistung von neuen Photovoltaikanlagen (Inbetriebnahme ab 1. März 2025) wird nun auf 60% beschränkt, solange diese nicht mit einem intelligenten Messsystem (iMSys / Smart Meter) und einer zertifizierte Steuerbox ausgestattet sind. Das betrifft auch Bestandsanlagen mit Inbetriebnahme vor dem 14. September 2022: sofern sich die Anlagen nicht über Smart Meter und Steuerbox steuern lassen, dürfen diese die Wirkleistungsbegrenzung nicht mehr entfernen lassen. Jedoch dürfen diese Anlagen die Abregelung von 70% beibehalten und müssen nicht auf 60% reduzieren.
Gerne können wir Ihnen einen unserer Errichtungspartner empfehlen, der Sie zu den technischen Anforderungen und gegebenenfalls benötigten Genehmigungen (Netzbetreiber) beraten kann. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann dieser auch die Kappung für Sie deaktivieren. Da es sich hierbei um eine Leistung handelt, die nicht im Servicepaket enthalten ist, müsste dies auf Ihre eigenen Kosten durchgeführt werden. Falls Sie dies wünschen, geben Sie uns bitte Bescheid.
Ansonsten können Sie einen qualifizierten Handwerker Ihres Vertrauens beauftragen, der diese Arbeit fachmännisch ausführt.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Wirkleistungsbegrenzung entfernen zu lassen, informieren Sie uns bitte, wenn der Auftrag abgeschlossen wurde. Wir benötigen dann außerdem das Dokument zur Anmeldung beim Netzbetreiber. Dieses Dokument sollte Ihnen der Errichtungspartner, der die Kappung deaktiviert, aushändigen können.
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